Was wir prüfen — bevor Sie unterschreiben
Der spanische Registro (Grundbuch) sagt nicht alles. Wir gleichen ihn systematisch mit Catastro, Baugenehmigungen, Bebauungsplänen, Erschließung und Vorkaufsrechten ab. Für jede Fundstelle erhalten Sie eine kurze, verständliche Bewertung — kein Formaljargon.
- Registro-Auszug und historische Belastungen
- Baugenehmigung (Licencia de Obra) & Bewohnbarkeit (Cédula)
- Erschließung, Wasser, Abwasser, Strom (besonders auf Mallorca oft heikel)
- Offene IBI-, Müll-, Comunidad-Beiträge des Verkäufers
- Miet- oder Nutzungsrechte Dritter
- Denkmalschutz, Küsten-Schutzzone (Ley de Costas), Landesbauordnung
Bei Neubau oder Umbau auf Mallorca prüfen wir zusätzlich, ob Baugenehmigungen und tatsächliche Bauausführung übereinstimmen — eine der häufigsten Ursachen für Sanktionen nach dem Kauf.
Vertrag, Notar, Übergabe
Wir verhandeln und gestalten den privaten Vorvertrag (Contrato de Arras) und die notarielle Urkunde (Escritura Pública) so, dass Ihre Interessen dokumentiert sind — vom Preis über Zahlungsschritte bis zur Ausschlussklausel für versteckte Mängel. Am Notartermin sind wir persönlich anwesend oder handeln per Vollmacht.
Steuer & Nach-Kauf
Grunderwerbsteuer (ITP oder AJD), Plusvalía, jährliche Grundsteuer (IBI), Non-Resident-Steuer, ggf. Vermögenssteuer — unsere Steuerabteilung übernimmt Anmeldung, Fristen und laufende Meldungen. Sie erhalten einen Steuer-Kalender für Ihre Immobilie.
Verkauf einer spanischen Immobilie
Als Non-Resident behalten spanische Notare 3 % des Verkaufspreises als Vorsteuer ein. Wir fordern für Sie den Überschuss zurück, klären Plusvalía und stellen sicher, dass keine offenen Meldungen im Nachhinein Probleme machen.