NIE (Número de Identidad de Extranjero)
Grundvoraussetzung für so gut wie jede rechtliche Handlung in Spanien: Immobilienkauf, Firmengründung, Bankkonto, Erbschaft. Wir beantragen die NIE remote (per Vollmacht) oder persönlich am zuständigen Consulado bzw. an der Nationalpolizei.
- Vollmacht (Apostille) — Vorlage stellen wir
- Übersetzung durch beeidigten Übersetzer
- Antrag Formulars EX-15, Zahlung Modelo 790
- Zustellung der NIE per Post an Sie oder unsere Kanzlei
Für Immobilien-Closings planen wir NIE-Beantragung 4–8 Wochen vor Notartermin. Bei Ready-Made-Company Setups ist die NIE Teil des Pakets — kein separater Vorlauf.
Aufenthalt & Visa-Wege
Für tatsächliche Ansiedlung in Spanien gibt es je nach Situation den passenden Weg — wir wählen die Option, die zu Ihrer Lebens- und Steuersituation passt:
- Visado No Lucrativo: für finanziell unabhängige Personen ohne Erwerbstätigkeit in Spanien
- Digital-Nomad Visa: für Remote-Angestellte und Selbstständige mit ausländischen Kunden
- Investoren-Aufenthalt: Nachfolge des Golden Visa — für Kapital- und Immobilieninvestments
- Arraigo, Familien-Nachzug, EU-Bürger-Anmeldung — je nach Herkunft und Situation
Steuer-Ansässigkeit — mitgedacht, nicht mitverwaltet
Ein Aufenthalt in Spanien hat Steuerkonsequenzen. Vor jedem Antrag prüfen wir zusammen mit unserer Steuerabteilung Wohnsitz-, Doppelbesteuerungs- und Vermögenssteuer-Aspekte — und stimmen ggf. mit dem Beckham-Regime, Non-Dom-Optionen im Herkunftsland oder Trusts ab.
Verlängerung & Daueraufenthalt
Wir übernehmen Verlängerungen, Familienzusammenführungen und den Übergang zum Daueraufenthalt (Residencia Larga Duración) — inklusive Terminkoordination bei der Extranjería und Vorprüfung der Nachweislage.